Beim Begriff Barrierefreiheit denken viele zunächst an Rampen an Treppen und Bahnsteigen, aber Barrierefreiheit ist auch im Internet relevant. Für eine Teilhabe an digitalen Dienstleistungen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 28.06.2025 Unternehmen verpflichten, ihre Online-Angebote barrierefrei anzubieten. Was bedeutet diese Pflicht für Unternehmen?

Diese Fragen behandeln wir im Podcast:

✓ Wird mich als Unternehmen das BFSG betreffen?
✓ Wie sieht es aus, wenn ich ausschließlich im B2B-Bereich tätig bin?
✓ Wer ist ausgenommen von der Pflicht?
✓ Welche Sanktionen drohen, falls ich nichts unternehme?
✓ Brauche ich eigentlich Webentwickler dazu?

Mit dieser Podcast-Folge wollen wir ein Bewusstsein dafür schaffen, bei diesem Thema frühzeitiger als bei der Cookie-Banner Thematik zu handeln und sich als Anbieter digitaler Inhalte zu positionieren. Neben grundlegenden Informationen zum BFSG erwarten euch von Michael die Perspektiven aus der Webentwicklung.

Beeinträchtigungen sind für viele Menschen die tägliche Realität. In Deutschland gehören zu dieser Gruppe allein 13 Millionen Personen aus allen Altersgruppen. Zugänglich gestaltete Websites und Angebote holen alle Menschen gleichsam ab, ob mit Beeinträchtigung oder ohne. Unser Podcast macht dich schon vor dem Stichtag 28.08.2025 fit für das Thema Barriefreiheit!

Mit:
Michael Huber | Head of Web Development, webnetz
Nico Loges | Head of Paid Media Marketing & Podcast Host, webnetz